Was versteht man unter „kontrolliert-biologischem Anbau“ (k.b.A.)?
Am 1. Januar 2009 trat eine neue Verordnung zum ökologischen Landbau in Kraft. Sie löst die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 mit ihren vielen Nachfolgeverordnungen ab. Wesentlicher Bestandteil der EG-Öko-Verordnung ist das Kontrollsystem. In Deutschland sind am Kontrollsystem sowohl staatliche Überwachungsbehörden als auch private Kontrollstellen beteiligt. Alle erzeugenden, verarbeitenden, handelnden und futtermittelherstellenden Unternehmen werden mindestens einmal pro Jahr kontrolliert. Zudem werden zusätzliche unangekündigte Kontrollen vorgenommen.
Die sanitas ist zertifiziert durch die „Gesellschaft für Ressourcenschutz“ in Göttingen. Unsere Kontrollnummer lautet: DE-ÖKO-039.